die wahl

Unser Wahlprogramm

umsetzung

Was wir schon geschafft haben.

faq

Hier bekommt ihr den Durchblick.

wahlprogramm 2021

themenschwerpunkte

  • Entschlammung und Pflege der Wieken
  • Gestaltung der Hauptstraße/Ortskern
  • Förderung der Fahrrad-Mobilität
  • Idasee: weitere Attraktivitätssteigerungen
  • Schaffung von Arbeitsplätzen sowie weitere Gewerbegebietsflächen erschließen
  • Gute Kitas und Schulen für unsere Kinder
  • Lehrschwimmbecken Holtermoor: bessere Nutzbarkeit
  • Unterstützung der Feuerwehren, Vereine und Ausbau der medizinischen Versorgung in der Gemeinde
  • Straßenausbau unter besonderer Nutzung der Fördermöglichkeiten
  • Thema „Jugendliche und Senioren“

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damit die UWG sich auch weiterhin als starke Fraktion für die Ziele zum Wohle der Gemeinde und deren Bürger einsetzen kann!

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damit es in Ostrhauderfehn auch künftig weiter voran geht!

Versprochen und gehalten!

Rückblick

In den vergangenen Jahren haben wir dank des hohen Engagements unserer gewählten Kandidaten schon viel für Ostrhauderfehn erreicht. Hier seht ihr einen kleinen Auszug:

wer nicht fragt, bleibt dumm

Wer soll da noch durchblicken? Wann, wer, was, für wie lange gewählt wird?

„Kommune“ ist ein anderes Wort für „Gemeinde“ oder „Stadt“. Die Kommunen haben Parlamente, die regelmäßig gewählt werden. Dies geschieht bei den Kommunalwahlen. Die Wahlen müssen nach demokratischen Grundsätzen ablaufen. Die genauen Regeln für die Kommunalwahlen sind in den deutschen Bundesländern unterschiedlich.

Die Kommunalvertretungen (Mitglieder des Gemeinderat) werden gewählt. Diese Wahl erfolgt nach den demokratischen Wahlgrundsätzen – sie ist also frei, geheim, allgemein, unmittelbar und gleich. Einzelheiten der Kommunalwahlen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Die kommunalen Parlamente regeln zusammen mit den Verwaltungen die örtlichen Aufgaben. Sie entscheiden, wo es Wohngebiete geben soll, wie die Wasserversorgung sichergestellt wird, ob die Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus braucht. Sie beschließen, wo Schulen und Kindergärten gebaut werden, wie der Nahverkehr organisiert werden kann und vieles andere.

Sowohl der Bürgermeister, als auch die Mitglieder des Gemeinderats, werden für 5 Jahre gewählt.

Unter „Familienpolitik“ versteht man alles das, was eine Regierung tut, damit es den Familien in einem Staat möglichst gut geht. Dazu gehören Gesetze, die festlegen, dass Familien mit Kindern nicht so viel Steuern zahlen müssen wie andere Leute. Dazu gehören auch Gesetze zur Schulpolitik oder zur Bildungspolitik. 

Eine „Fraktion“ ist eine Gruppe von Abgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten. Sie haben sich in einem Parlament freiwillig zusammengeschlossen. Das Parlament kann ein Gemeinde- oder Stadtrat sein, aber auch ein Landtag oder der Bundestag. Meistens gehören die Mitglieder einer Fraktion derselben Partei an. Manchmal wird aber auch eine Fraktionsgemeinschaft gebildet, wenn die Mitglieder von zwei Parteien ähnliche politische Ansichten haben.

  • Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vorbereiten,
  • Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses ausführen,
  • über Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung sowie über gewerberechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen entscheiden,
  • Aufgaben, die der Geheimhaltung unterliegen, erfüllen,
  • Weisungen der Kommunal- und Fachaufsichtsbehörden ausführen und die Geschäfte der laufenden Verwaltung führen.

Wenn eine Partei im Bundestag die Mehrheit aller Abgeordneten stellt, dann kann sie alleine regieren. Meistens aber schafft das keine Partei alleine. Dann vereinbaren mehrere Parteien, gemeinsam zu regieren. Sie bilden eine „Koalition“, ein Bündnis. Sie überlegen miteinander, was sie in der Regierung durchsetzen wollen und schließen darüber einen Vertrag. Das ist der Koalitionsvertrag.

 


Regierungsbündnis
Meist wird ein solches Koalitionsbündnis nur für eine bestimmte Zeit vereinbart, wenn zum Beispiel Parteien alleine nicht genügend Stimmen haben, um regieren zu können. Dazu schließen Parteien einen Koalitionsvertrag. Ein solche solche Regierungskoalition, die eine breite Mehrheit im Parlament hat, schafft es leichter, Gesetze durchzusetzen.

„Wir leben in einer Demokratie“ hört man oft. Das soll heißen, dass die Menschen in unserem Staat in Freiheit leben. Alle dürfen ihre Meinung frei sagen. Die Gesetze in einer Demokratie gelten für alle Menschen. Alle Bürger und auch der Staat müssen sich an die Gesetze halten. In freien Wahlen entscheiden die Menschen, von wem sie regiert werden wollen. Und wenn sie mit der Regierung nicht zufrieden sind, können sie bei der nächsten Wahl eine andere Regierung wählen.

Das Parlament der Gemeinde.
Wenn in den Gemeinden (Kommunen) in Deutschland Entscheidungen getroffen werden, dann müssen daran auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt sein. So sieht es unsere Verfassung vor. Da nicht alle Bürgerinnen und Bürger immer gefragt werden können, gibt es auch in den Kommunen Parlamente. Das sind die Gemeinde- oder Stadträte, die auch manchmal „Stadtverordnetenversammlung“ genannt werden.

 


Zusammensetzung und Aufgaben des Gemeinderats:
Gemeinderäte werden in bestimmten Abständen in geheimer Wahl gewählt. In diesen Räten sind die Parteien der Gemeinde, aber auch unabhängige Wählergemeinschaften vertreten, wenn sie genügend Stimmen bei der Wahl bekommen haben. Die Stadträte kommen zu regelmäßigen Sitzungen zusammen. Sie bestimmen mit, ob zum Beispiel eine Umgehungsstraße gebaut wird oder neue Wohngebiete erschlossen werden. Wie das Mitregieren in den Stadträten genau funktioniert, ist in den sogenannten Kommunalverfassungen der Bundesländer festgelegt.

Als „Stadtrat“ oder „Gemeinderat“ werden übrigens auch die einzelnen Mitglieder der Gemeindeparlamente bezeichnet, die neben ihren normalen Berufen diese Arbeit für ihre Gemeinde oder Stadt ehrenamtlich ausüben.

Mehrere Gemeinden bilden einen Landkreis. Auf Ortsschildern liest man unter dem Namen der Stadt oft auch den Kreis, zu dem ein Ort gehört. Kreise, auch „Landkreise“ genannt, gibt es in allen Bundesländern Deutschlands (außer in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen). Mehrere Städte oder Gemeinden bilden zusammen einen Landkreis. Diese Kreise verwalten sich selbst.

 


Aufgaben:
Landkreise haben die Verantwortung für eine Reihe von öffentlichen Aufgaben. Sie kümmern sich zum Beispiel um Bauanträge oder die Abfallbeseitigung. Dazu gehört auch die Förderung der Wirtschaft oder die Aufsicht über Pflegeheime. Auch Polizei- und Verkehrsangelegenheiten gehören teilweise zu den Aufgaben eines Kreises. Jugend- und Kultureinrichtungen wie Jugendzentren, Begegnungsstätten, Büchereien und Theater werden ebenfalls in manchen Gegenden vom jeweiligen Landkreis finanziert.

 


Landrat:
Der Leiter oder die Leiterin des Kreises ist der Landrat oder die Landrätin. Er vertritt den Kreis nach außen. Meistens leitet er auch die Kreisverwaltung. Er wird vom Kreistag, dem Parlament eines Landkreises, für vier bis sechs Jahre gewählt (in Bayern auch direkt von den Einwohnern eines Landkreises). In manchen Bundesländern gibt es neben dem Landrat einen Oberkreisdirektor. Dieser ist dann für die Leitung der Verwaltung des Kreises zuständig.

Wenn es euch nicht passt, was Eltern, Lehrerinnen und Lehrer oder die meisten eurer Mitschülerinnen und Mitschüler sagen und wollen, dann seid ihr in der Opposition. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet, „im Widerspruch zur Mehrheit zu stehen“.
Opposition gehört zur Demokratie. In der Politik spricht man von der „Opposition“, wenn man die Parteien meint, die im Parlament vertreten sind, aber nicht zu den Regierungsparteien gehören. Sie bilden die sogenannte parlamentarische Opposition. Die Opposition ist ein wichtiger Teil der Demokratie, denn sie kontrolliert die Regierung.

 


Opposition außerhalb des Parlaments:
Es gibt auch Gruppen und Parteien, die gegen die Politik der Regierung sind, aber nicht mit Abgeordneten im Parlament vertreten sind. Diese nennt man dann die „außerparlamentarische Opposition“.

„Schauen wir mal, was in der Satzung steht!“ – so oder ähnlich hört man es manchmal, wenn in Vereinen und anderen Organisationen ein Beschluss getroffen werden soll. In einer Satzung stehen nämlich die Regeln und Vorschriften, die eine Organisation beachten muss, wenn sie etwas beschließen will. Es steht dort zum Beispiel, wie viele Personen mindestens bei einer Wahl teilnehmen müssen, damit die Wahl gültig ist. Oder man findet die Bestimmung, dass der Vorstand alle drei Jahre neu gewählt werden muss.
Staatliche und nicht-staatliche Organisationen
Satzungen gibt es für staatliche Einrichtungen. So hat zum Beispiel eine Schule eine Schulsatzung oder eine Gemeinde eine Gemeindesatzung. Aber auch nicht-staatliche Organisationen, die Beschlüsse fassen müssen, haben Satzungen. Das gilt für Sportvereine, Musikvereine, Angelclubs und für viele andere Vereinigungen. Damit weiß dann jeder, welche Regeln gelten. Das vermeidet Unsicherheit oder auch Streit.

Wie werden Regeln und Gesetze angewendet?
In der Gesellschaft gibt es Regeln und Gesetze, nach denen sich die Menschen zu richten haben. Nicht alle Gesetze und Regeln versteht man sofort. Deshalb gibt es auch Vorschriften, wie diese Regeln und Gesetze angewendet werden müssen. Darum kümmert sich die Verwaltung. Auf allen Ebenen des Staates (im Bund, in den Bundesländer und den Kommunen) gibt es in unserem Land Verwaltungseinrichtungen. Dort arbeiten Menschen, die dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Das ist oft kompliziert und erfordert viel Fachwissen.

 

Beispiel: Stadtverwaltung – Ansprechpartner für die Bürger.

In der öffentlichen Verwaltung einer Stadt werden in den verschiedenen Dienststellen all die Fragen geregelt, die mit unserem täglichen Leben zu tun haben. Ob wir einen Reisepass beantragen, ein Straßenfest genehmigen lassen wollen oder gegen eine geplante Straße protestieren, ob wir einen neuen Kindergarten, ein Jugendzentrum oder einen Sportplatz fordern oder ob Menschen Sozialhilfe beantragen – für all das und viele andere Fragen ist die Verwaltung zuständig. Aber die Stadtverwaltung muss nicht nur reagieren, wenn die Bürger etwas beantragen. Sie kann auch selbst aktiv werden. So schlägt sie zum Beispiel dem Stadtrat vor, notwendige Baumaßnahmen in einer Schule oder in einem Kindergarten durchzuführen.

 

Teil der Exekutive:
Die öffentliche Verwaltung gehört im System der Gewaltenteilung zur Exekutive, zur vollziehenden Gewalt. Auf der Ebene des Staates bilden die Ministerien die obersten Verwaltungseinrichtungen. Sie kümmern sich um Fragen des Militärs, der Wirtschaft oder der Finanzen, um die Außenpolitik oder um Forschung und Kultur.

Nach der Kommunalwahl in Niedersachsen am 12. September 2021 änderte der Landesgesetzgeber §
71 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, wonach die Sitze in den Ausschüssen nach dem sogenannten Hare/Niemeyer Verfahren vergeben wurden. Nach der neu gefassten und ab dem 1. November 2021 gültigen Regelung erfolgt die Sitzverteilung nunmehr nach dem sogenannten
Höchstzahlverfahren D`Hondt. 

Das Verfahren nach Hare/Niemeyer begünstigt tendenziell die kleineren Parteien zulasten der größeren Parteien und das Verfahren nach D’Hondt umgekehrt die
größeren Parteien zulasten der kleineren Parteien. 

Die Änderung wurde insbesondere mit der
Erleichterung der Meinungsbildung in den Ausschüssen und der Verringerung des Aufwandes bei der
Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen begründet.

Quelle: www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon

willi will´s wissen - die uwg version

Seit 2023 räumt die UWG mit den Vorurteilen über die Kommunalpolitik auf! 

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Die UWG ist eine in 2001 gegründete, unabhängige Wählergemeinschaft, die ausschließlich an
Wahlen auf Kommunal- und Kreisebene mitwirkt.
Von den Wählergemeinschaften werden bewusst keine bundes- oder landespolitischen Themen
vertreten, denn die Wählergemeinschaften sind davon überzeugt, dass ein gesunder Staat sich von
der Gemeinde (Kommune) ausgehend über Region, Land und Bund aufbaut. Die zentralen Aufgaben
der Kommune müssen in deren Verantwortung bleiben.
Deshalb bieten Gemeinden für die Wählergemeinschaften den besten Rahmen zur Verwirklichung
einer echten bürgernahen Demokratie.
Die Wählergemeinschaften müssen keinerlei Richtlinien oder Vorgaben aus den Partei-Zentralen
folgen, sondern sie können vor Ort konkrete Sachpolitik für Ihre Gemeinde gestalten.
Nach dem deutschen Parteiengesetz gelten „Wählergemeinschaften“ (wie die UWG) nicht als
„Parteien“! Dieses hat leider zur Folge, dass sich auch die UWG nur aus Mitgliedsbeiträgen und
Spenden finanzieren kann, während „Parteien“ staatliche finanzielle Mittel auch auf kommunaler
Ebene erhalten.
Insoweit besteht hier eine Ungleichbehandlung zwischen den „Wählergemeinschaften“ und den
„Parteien“. Dieses können die Wählergemeinschaften (wie auch die UWG) nur mit Spenden von
Bürgerinnen und Bürgern kompensieren.

Die Gemeinde Ostrhauderfehn hat aktuell folgende Ausschüsse:
-> Ausschuss für Soziales, Feuerwehr und Ehrenamt
-> Ausschuss für Finanzausschuss
-> Ausschuss für Klimaschutz, nachhaltige Gemeinde- und Bauentwicklung
-> Schulausschuss

Hinweis:
Der Verwaltungsausschuss (VA) ist zwar auch ein Ausschuss dieser setzt sich aber nach einem
anderen Prinzip zusammen was separat von uns erklärt wird.

Damit diese Ausschüsse auch arbeiten können, braucht jeder von ihnen eine Vorsitzende oder einen
Vorsitzenden. Sie bereiten im Benehmen mit der Verwaltung Sitzungen vor und leiten sie (§ 59
NKomVG – Einberufung der Vertretung).

 

 

Was bedeutet benehmen herstellen?
Benehmen heißt in der Verwendung als juristischer Fachbegriff, dass die andere Partei über das
Vorgehen informiert werden muss und dazu eine Stellungnahme abgeben kann. Im Gegensatz zum
Einvernehmen muss beim Benehmen keine Einigkeit hergestellt werden.
Die Vorsitzenden sollen die Sitzungen professionell, parteipolitisch neutral und objektiv gestalten und
hält sich hierbei an die Geschäftsordnung des Rates. Ähnlich wie bei Moderatoren ist ihr Ziel, zu
moderieren, die Dinge voranzubringen und wo möglich Kompromisse zu finden.
Die Handlungsspielräume der Vorsitzenden sind formell und inhaltlich begrenzt: Sie können etwa bei
der Vorbereitung der Sitzungen nicht eigenständig vom vorgegebenen Zeitplan abweichen. Sie
können auch nicht gegen den Willen der Mitglieder eigene Schwerpunkte setzen oder politische
Positionen durchdrücken.
Ausschüsse kann man sich wie Mini-Parlamente vorstellen. Entsprechend ihrem Anteil im
Gemeinderat hat jede Fraktion Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Mitgliedern in den
Ausschüssen. Welcher Abgeordnete in welchem Ausschuss mitarbeitet, entscheiden die Chefs der
Fraktionen. Wer in welchem Ausschuss als Vorsitzender den Hut aufhat, das Handeln ebenfalls die
Fraktionen untereinander aus – und zwar streng mathematisch verfahren.
Anhand einer Formel wird eine Reihenfolge errechnet, in der die Fraktionen die Ämter besetzen
dürfen. Dabei spielt das Stärkeverhältnis der Fraktionen die entscheidende Rolle.
Wer mit seinem Wissen im Mathe- oder Poltikunterricht angeben möchte: Dabei handelt es sich um das
Zugreifverfahren nach D’Hondt. Information zu dem Verteilungsverfahren findet ihr in unserem FAQ.

 

In der Regel werden die Vorsitzenden bei der Gründung der Ausschüsse kurz bestätigt. Gibt es
Widerstand gegen einen Kandidaten, muss in Abweichung von den üblichen Gepflogenheiten gewählt
werden.


Resümee
Ein Ausschussvorsitzender ist wie ein Moderator oder auch ein Spielleiter zu sehen. Er sorgt dafür das
die Regeln eingehalten werden und eine Sitzung geordnet und respektvoll abgehalten werden kann.
Die Debatte sowie der Austausch von Argumenten und Standpunkten ist dabei immer
vordergründlich zum Thema zu führen und nicht persönlich.